Was ist Psychotherapie?

Psychologe*in

Ein/e Psychologe*in hat ein Hochschulstudium der Psychologie absolviert, welches früher mit einem Diplom-Titel und heute mit zwei Titeln, dem Bachelor und dem Master of Science, abgeschlossen wird. Nur das vollständige Studium mit einer klinischen Ausrichtung erlaubt die Weiterbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten*in. Die unter Laien häufig anzutreffende Gleichsetzung „Psychologe*in = Psychotherapeut*in“ trifft also nicht zu. Psychologen können nach ihrem Studium in unterschiedlichen Berufsfeldern tätig sein, wie z.B. in der Wissenschaft, der Beratung wirtschaftlicher Unternehmen, der Verkehrspsychologie usw.

Psychotherapeut*in

Die Berufsbezeichnung „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ ist ein gesetzlich geschützter Titel, der seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von 1999 an eine mindestens dreijährige, staatlich geregelte Weiterbildung nach dem Studium gebunden ist. Die Zusatzausbildung endet zudem mit einer staatlichen Prüfung. Danach erlangt ein/ Psychotherapeut*in, wie ein Arzt, die sog. Approbation als staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Die jeweilige Zusatzausbildung kann einen unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkt haben, so z.B. den Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Systemischetherapie oder Psychoanalyse. Diese vier Verfahren sind von den Krankenkassen wissenschaftlich anerkannt und werden daher als „Richtlinienverfahren“ bezeichnet. Psychotherapeuten können also mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.

body of water during day
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blue water with white bubbles
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Psychiater*in

Ein/e Psychiater*in hat ein Hochschulstudium der Medizin und eine Ausbildung zum „Facharzt für Psychiatrie“ abgeschlossen. Psychiater kümmern sich in erster Linie um die körperliche Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und können Medikamente (sog. Psychopharmaka) verordnen.

Heilpraktiker*in für Psychotherapie

Die Heilkundeerlaubnis nach HeilprG für Psychotherapie wird nach einer Prüfung durch Gesundheitsämter erteilt. Um die Prüfung zu bestehen, ist es sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben, eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu machen. Diese Ausbildung wird in ihren Inhalten und ihrem Stundenumfang staatlich nicht geregelt. Heilpraktiker benötigen auch kein vorheriges Studium der Psychologie an einer Universität hierfür als Voraussetzung. (Heilpraktiker sollten daher ihre therapeutischen Grenzen kennen und Patienten, die sie selbst nicht ausreichend gut behandeln können, an einen anderen Behandler, z.B. einen Psychiater oder Psychologischen Psychotherapeuten, verweisen.) Heilpraktiker für Psychotherapie können nicht mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.

green body of water
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a close up of a fire with water drops on it
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